Beim Konsens kommt es nur dann zu einer Entscheidung, wenn alle zustimmen.
Der Konsent lässt neben der Zustimmung noch leichte und schwere Bedenken zu. Entscheidungen werden nicht zwangsläufig durch Bedenkentragende verhindert, sondern es wird versucht die schweren Bedenken auszuräumen oder die leichten Bedenken in die Entscheidung zu integrieren. Beim letzteren sprechen wir von einem „Grummel-Konsent“.
Konsens und Konsent – beides dasselbe?
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